AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.

1.2. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Bedingungen der Kunden unwidersprochen bleiben. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Abweichende Vereinbarungen von unseren AGB´s sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.4. Mündliche Nebenabreden gelten nicht; von dieser Vertragsbestimmung kann mündlich nicht abgegangen werden.

1.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.

1.6. Die Vertragsteile anerkennen die gegenseitige Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung.

2. Angebote, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen

2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.

2.2. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2.3. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 3 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.

3. Angaben

3.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekte, etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.

4. Preise

4.1. Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.

4.2. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.

4.3. Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk und verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Die Erbringung der vereinbarten Leistung bedarf einer Kooperation zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen.

5.2. Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird von uns eine Auftragsbestätigung an den Kunden übermittelt, welche sämtliche relevanten Daten des Kunden samt Lieferadresse sowie Art und Anzahl der bestellten Artikel unter Anführung der Artikelnummer enthält. Weiters sind in der Auftragsbestätigung die genauest mögliche Beschreibung des Zeichens (Logos), Position des Zeichens (Logos) sowie der Druckfarben laut Angaben des Kunden angeführt.

5.3. Die Kosten der Übermittlung der Auftragsbestätigung sind vom Kunden zu tragen. Für Übertragungsfehler wird von uns keine Haftung übernommen.

5.4. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, die Angaben der Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit sorgfältigst zu überprüfen und uns allenfalls Fehler oder Unvollständigkeiten schriftlich mitzuteilen. Nach Erhalt der Beanstandung werden wir dem Kunden unverzüglich eine berichtigte Auftragsbestätigung übermitteln, welche durch den Kunden neuerlich sorgfältigst zu prüfen ist.

5.5. Ist die Auftragsbestätigung korrekt und vollständig, hat der Kunde dies durch seine firmenmäßige Unterfertigung auf der Auftragsbestätigung zu bestätigen und diese an uns zu retournieren. Die Lieferung bzw. der Auftrag wird von uns erst nach Erhalt der durch den Kunden firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung (ohne Beanstandungen)durchgeführt.

5.6. Für nicht bezeichnete oder vom Kunden übersehene Fehler in der Auftragsbestätigung übernehmen wir keine Haftung.

5.7. Eine aufgrund eines in der Auftragsbestätigung nicht bezeichneten oder übersehenen Fehlers erfolgte Lieferung (gemäß Auftragsbestellung) gilt nicht als mangelhaft und ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des Kunden.

5.8. Die in diesem Punkt angeführten Verpflichtungen des Kunden gelten auch für Nachfolgebestellungen, auch wenn die Erstlieferung korrekt von uns durchgeführt wurde.

Sollte der Kunde bei einer Nachfolgebestellung, obwohl er die zu druckende Abbildung vor Druckbeginn entweder per Telefax oder auf elektronischem Wege (mittels email)erhalten hat, eine Freigabe mittels firmenmäßiger Unterfertigung verweigern und ausschließlich zu einer mündlichen (telefonischen) Bestätigung bereit sein, übernehmen wir keine Haftung für allenfalls daraus resultierende fehlerhafte Lieferungen bzw. Falschlieferungen.

6. Lieferungen, Ausführung

6.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.

6.2. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des Kunden und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so besteht unserseits keine Haftung für die Einhaltung des Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden. Darüber hinaus haben wir Anspruch auf Ersatz der uns daraus entstehenden Kosten.

6.3. Für die Dauer der Überprüfung von Auftragsbestätigungen (siehe Punkt 5.) durch den Kunden wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

6.4. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben oder zu verlängern, ohne dass deswegen dem Kunden Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt werden.

6.5. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist (unter Androhung des Vertragsrücktritts) Voraussetzung. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

6.6. Es ist uns vorbehalten, die Leistungen ganz oder teilweise durch Sub-Unternehmer nach unserer Wahl vornehmen zu lassen.

 

7. Versand, Gefahrenübergang

7.1. Mit der Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben. Transportrisiko für Beschädigungen und – Verzögerungen trägt der Kunde; über dessen schriftlichen Wunsch ist eine Transportversicherung zu den üblichen Bedingungen auf seine Kosten möglich.

7.2. Auch wenn wir die Frachtzahlung teilweise oder ganz übernehmen, bleibt das Risiko beim Kunden.

7.3. Die Verpackung, der Weg und die Art des Versandes werden, soweit nichts anderes vereinbart, von uns bestimmt, selbst dann, wenn der Kunde diesbezüglich etwas anderes wünscht.

7.4. Im Falle unberechtigter Rücksendung von Ware verwandelt sich unsere Lieferverpflichtung in eine Holschuld. Wir sind berechtigt, für Lagerung bei uns (diese erfolgt auf Risiko des Kunden) pro angefangenem Monat 10 % des Fakturenwertes in Rechnung zu stellen. Die Ausfolgung der unberechtigt zurückgesandten Ware an den Kunden erfolgt nur Zug um Zug gegen Zahlung der neuerlichen Versandspesen und des obigen Lagerungszuschlages sowie allfällig sonst noch offener Forderungen für Kapital, Zinsen und Kosten.

7.5. Nach unserer Wahl sind wir aber jederzeit (auch dann, wenn wir zunächst die Retour-Ware bei uns gelagert hatten) befugt, im Falle der unberechtigten Rücksendung von Ware die neuerliche Ausfolgung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift von maximal 25 % des diesbezüglichen Kaufpreises, je nachdem, ob und in welchem Ausmaß die Ware überhaupt noch einen konkreten Verwertungswert hat; die übrigen Forderungen bleiben aufrecht.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

7.7. Wir sind berechtigt bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachte Lieferunmöglichkeit, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einlagern zu lassen. Bei der Selbsteinlagerung sind wir berechtigt die Kosten wie in Punkt 7.4. in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bzw. bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechselobligos unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderungen zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch-Diebstahl ausreichend zu versichern. Er kann über sie nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen und darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird die Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir sofort mittels Einschreibebriefes gegen Rückschein zu benachrichtigen, auch ist der Vollzugsbeamte und der Pfandgläubiger, der die Pfändung oder Beschlagnahme veranlasst hat, sofort von unserem erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

8.2. Im Falle der Weiterveräußerung der uns noch nicht bezahlten Waren tritt der Kunde die ihm durch die Veräußerung seinem Abnehmer gegenüber zustehende Forderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, bis auf Widerruf die so für uns entstandene Forderung für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Forderung unmittelbar selbst einzuziehen, weshalb der Kunde verpflichtet ist, uns seinen Abnehmer namhaft zu machen sowie die Höhe und Fälligkeit des Wiederveräußerungspreises uns anzugeben.

8.3. Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes läßt unsere ursprüngliche Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der rückgenommenen Ware, maximal jedoch um die Hälfte.

8.4. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Zahlung

9.1. Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den Empfänger zu leisten und gelten mit dem Werktag als erfolgt, welcher der Valutierung der Gutschrift auf einem unserer Konten folgt.

9.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Grundsätzlich behalten wir uns aber vor, ohne Angabe von Gründen, gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu liefern.

9.3. Eingehende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verbucht: außergerichtliche Eintreibungskosten, gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei wir uns eine andere Widmung ausdrücklich vorbehalten. Sind mehrere Rechnungen offen, so ist zunächst die jeweils älteste Rechnung abzudecken.

Sind andere Zahlungskonditionen vereinbart, so ist jedenfalls unabhängig davon die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig; sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, so ist die Zahlungsvereinbarung hinfällig und die Gesamtsumme sofort ohne Nachlaß zur Zahlung fällig.

9.4. Wenn kein ausreichender Bonitätsnachweis erbracht werden kann, objektive Umstände eine Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung indizieren, oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, auch im Falle von Zahlungsvereinbarung, gegen Vorauskassa, Barzahlung oder Nachnahme zu liefern und die bereits bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen sowie die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen oder trotz später fälliger Wechsel sofortige Zahlung zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters haben wir das Recht, die nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgeneinzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

9.5. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung und werden nur unter diesem Vorbehalt gutgeschrieben.

9.6. Bei Zielüberschreitungen verpflichtet sich der Kunden, Zinsen in der Höhe von mindestens 2 % über dem Zinssatz zu bezahlen, welchen wir als Höchstsatz an unsere eigene Bank zu zahlen haben, mindestens jedoch 12 % p.a. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

9.7. Zahlungsverzug des Kunden nimmt diesem das Recht, Erfüllung laufender Lieferverträge zu verlangen.

9.8. Bei Zahlungsverzug sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen; ebenso Kosten von Exszindierungsklagen, Einstellungen wegen Dritteigentums, Forderungsanmeldungen und andere nicht vom Gericht bestimmte Kosten. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten wird wie folgt definiert: €18,17 plus Ust. pro Mahnung.

9.9 Darüber hinaus ist durch den Kunden im Falle des Zahlungsverzuges jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten auf unserer Seite anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

9.10. Im Falle des Zahlungsverzuges sowie der Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Ziel fällig und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe ungültig; in diesen Fällen werden die Brutto-Richtpreise berechnet.

9.11 Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Kunde kann ausschließlich mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Gerechtfertigte (anerkannte) Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

10. Beanstandungen/Gewährleistung

10.1. Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen.

10.2. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich (mittels rekommandierten Schreibens) erfolgen und sind nur innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.

10.3. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelerhebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

10.4. Bei Teillieferung gelten die in Punkt 10. angeführten Grundsätze für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

10.5. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Kunden entstanden sind.

10.6. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist durch den Kunden zu beweisen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangener Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

11.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch unser Unternehmen trifft den Kunden die Beweislast.

11.4. Kommt eine Haftung unseres Unternehmens in Betracht, so werden wir in der Höhe von der Haftung befreit, in der wir bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Kunden abtreten.

11.5. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

12.1. Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, uns die Nutzungsrechte (Verwertungsrecht) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Etwaige vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Logos oder sonstige Vorgaben werden von uns nicht auf ihre Rechtmäßigkeit (bzw. Nutzungsberechtigung des Kunden)geprüft.

12.2. Wird eine Lieferung von uns auf Grund von vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Logos oder sonstige Vorgaben angefertigt, so gilt als vereinbart, dass uns der Kunde bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos hält

13. Namen- oder Markenaufdruck bzw. Anbringung

13.1. Wir sind zur Anbringung unseres Firmennamens oder unserer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber ist Wien.

13.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen ms&e und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss jener Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen (insbesondere des österreichischen IPRG und des EVÜ) anzuwenden. Die Anwendung des UNICITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.3. Für Streitigkeiten – einschließlich Streitigkeiten über den Bestand – oder Nichtbestand dieser Lieferbestimmungen -, welche aus dem Vertragsverhältnis entstehen, wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Wien zuständigen Gerichtes, nach Wahl von ms & e auch das für den Kunden sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, Wohnsitz eine Niederlassung oder Vermögen hat, vereinbart.