Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
TreibenreifCom e.U.
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1. Geltungsbereich
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1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, im Folgenden auch kurz „AGB", gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen. Im Fall von Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie soweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
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1.2. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsabschlüsse, insbesondere auch für Nachbestellungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
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1.3. Anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers oder Kunden (im Folgenden kurz "Vertragspartner" genannt) wird hiermit widersprochen. Auch die Übersendung eines Auftragsschreibens gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Vertragspartners. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und allenfalls vorhandenen Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen, technischen Beschreibungen, Normen technischen Inhalts oder ÖNORMEN, auch wenn diese vereinbart sein sollten, gehen jedenfalls unsere AGB vor.
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2. Angebote, Präsentationen
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2.1. Unsere Angebote, auch einschließlich der darin enthaltenen Preis- und Honorarangaben, erfolgen immer freibleibend und werden nur schriftlich (per Post, Telefax oder e-Mail) erteilt. Unsere Angebote gelten nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich auch die Möglichkeit von Teilleistungen angeboten wird.
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2.2. Angebote einschließlich der darin enthaltenen Preisangaben werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden.
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2.3. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe frei Lieferort.
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2.4. Falls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, steht uns für die Teilnahme an Präsentationen, Beauty-Contests und Ähnlichem ein angemessenes Honorar für den uns entstandenen Sach- und Personalaufwand sowie etwaige Leistungen beigezogener Dritter zu. Kommt es zu keinem Auftrag, sind die präsentierten Unterlagen unbeschadet des uns zustehenden Honorars unverzüglich an uns zurückzustellen und sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen, Konzepte und Entwürfe anderweitig zu verwenden.
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3. Vertragsabschluss und Auftragsbestätigungen
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Unbeschadet der Bindung unseres Vertragspartners an seinen Auftrag kommt eine Verpflichtung unsererseits erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass wir zweifelsfrei zu erkennen geben (zB durch für den Vertragspartner ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass wir den Auftrag annehmen.
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4. Kostenvoranschläge, Honorar
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4.1. Unsere Kostenvoranschläge sind lediglich unverbindliche Kostenschätzungen, die von den tatsächlichen Kosten für die Erbringung der Leistungen abweichen können. Falls sich im Laufe der Leistungserbringung abzeichnet, dass die tatsächlichen Kosten die von uns geschätzten Kosten um mehr als 20% übersteigen, werden wir den Vertragspartner auf die höheren Kosten hinweisen. Die Überschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, falls dieser nicht binnen drei Werktagen der Kostenüberschreitung schriftlich (e-Mail oder Fax genügt) widerspricht und unter Einem kostengünstigere Alternativen bekannt gibt und nachweist.
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4.2. Falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, haben wir Anspruch auf ein angemessenes Honorar für jede einzelne von uns erbrachte Leistung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet.
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4.3. Falls Leistungen aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht fertiggestellt werden, haben wir Anspruch auf das vereinbarte Honorar bzw, falls ein solches nicht vereinbart war, auf ein angemessenes Honorar für die in Auftrag gegebenen Leistungen. Falls Leistungen aus Gründen, die weder wir noch der Vertragspartner zu vertreten haben, nicht fertiggestellt werden, haben wir Anspruch auf ein angemessenes Honorar für die von uns erbrachten Leistungen.
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4.4. Sämtliche uns entstehenden Barauslagen, wie insbesondere Honorare für Leistungen Dritter (zB Fotografen, Drucker etc), sind vom Kunden zu ersetzen.
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5. Unterlagen seitens des Vertragspartners
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5.1. Der Vertragspartner wird uns unverzüglich nach Auftragserteilung mit allen für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgen. Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen.
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5.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Bilder, Bezeichnung, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen, Texte oder Unterlagen ähnlicher Art) auf eventuelle Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte Dritter ebenso wie auf Verstöße gegen Rechtsnormen zu prüfen. Der Vertragspartner haftet dafür, die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an diesen Unterlagen zu haben. Falls wir wegen einer Rechtsverletzung betreffend die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen in Anspruch genommen werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, uns schad- und klaglos zu halten und uns sämtliche Nachteile zu ersetzen.
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5.3. Wir sind nicht verpflichtet, Sicherungskopien von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen oder diese anderweitig zu sichern.
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6. Leistungen Dritter
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6.1. Wir sind nach unserem freien Ermessen berechtigt, uns für die Ausführung der Leistungen Dritter zu bedienen. Der Auftrag an solche Dritte erfolgt nach unserer Wahl in unserem Namen oder im Namen des Vertragspartners, jedenfalls aber auf Rechnung des Vertragspartners.
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6.2. Von uns eingebundene Software von Dritten wird dem Vertragspartner auf Basis und zu den Bedingungen eines zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner gesondert abzuschließenden Software-Lizenzvertrages überlassen. Auf Wunsch des Vertragspartners werden wir diese Lizenzbedingungen vorlegen. Nach unserer freien Wahl sind wir auch berechtigt, zu diesen Lizenzbedingungen selbst Lizenzverträge mit dem Vertragspartner abzuschließen.
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6.3. Falls der Vertragspartner im Zusammenhang mit unseren Leistungen auch Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, so ist er für die Einhaltung der Lizenz- oder Nutzungsbedingungen mit dem Dritten selbst verantwortlich.
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7. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen
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Falls der Vertragspartner zusätzliche oder geänderte Leistungen wünscht und wir diesem Wunsch nachkommen, wozu wir nicht verpflichtet sind, haben wir hierfür Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Grundsätzlich sind wir bereit, geringfügige, nicht kostenrelevante Änderungen durchzuführen.
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8. Leistungsausführung, Mitwirkungspflicht, Rücktritt vom Vertrag
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8.1. Zur Ausführung der Leistung sind wir erst dann verpflichtet, wenn alle technischen, behördlichen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt sowie alle zur Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen gemäß Punkt 5. beigeschafft hat.
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8.2. Alle unsere Leistungen (Entwürfe, Farbabdrucke etc) sind vom Vertragspartner zu überprüfen, dies auch aus wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Sicht. Falls nicht innerhalb von fünf Werktagen ein schriftlicher Widerspruch erfolgt, gelten sie als freigegeben und genehmigt. Der Vertragspartner übernimmt mit Freigabe (auch bei Unterlassung eines Widerspruchs) die Haftung für etwaige Fehler (unrichtige Daten, Rechtschreibfehler etc) ebenso wie für die etwaige Verletzung von Rechten Dritter. Nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Vertragspartners lassen wir unsere Leistungen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners aus rechtlicher Sicht überprüfen.
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8.3. Korrekturabzüge von Druckartikeln werden dem Vertragspartner nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen zur Überprüfung vorgelegt.
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8.4. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn (i) die Ausführung unserer Leistungen aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder der Vertragspartner trotz Aufforderung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die Unterlagen gemäß Punkt 5. nicht beischafft oder die Verpflichtungen gemäß Punkt 8.1. nicht erfüllt oder (ii) begründete Bedenken betreffend die Bonität des Vertragspartners bestehen und der Vertragspartner trotz diesbezüglicher Aufforderung und Fristsetzung keine Vorauszahlung oder taugliche Sicherheit leistet, wobei als taugliche Sicherheiten lediglich ein auf Überbringer lautendes Sparbuch oder eine Bankgarantie einer österreichischen Bank oder eine Haftungserklärung eines Dritten mit einer einwandfreien Bonität, je in Höhe der Auftragssumme, gelten.
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9. Eigentumsrecht, Nutzungsbewilligungen, Urheberrecht
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9.1. Sämtliche unserer Leistungen, sowie auch die Leistungen von Dritten, derer wir uns bedienen, bleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird, stets unser alleiniges geistiges Eigentum. Hierzu zählen auch Präsentationen, Entwürfe, Skizzen etc. Sämtliche Werkstücke und Entwürfe bleiben in unserem Eigentum und können von uns zurückgefordert werden, wenn es zu keinem Auftrag kommt oder das Vertragsverhältnis beendet wird.
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9.2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, erwirbt der Vertragspartner durch Zahlung unseres Honorars (einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten) nur das Recht der Nutzung und Vervielfältigung unserer Leistungen nur für sich selbst innerhalb Österreichs und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses (Werknutzungsbewilligung). Der Erwerb eines solchen Nutzungsrechtes setzt eine diesbezügliche ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und die vollständige Zahlung des Honorars voraus. Durch die Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung unserer Leistungen werden keine Rechte über die festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung unserer Rechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
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9.3. Die Nutzung unserer Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang ist gesondert und in angemessener Weise zu honorieren und bedarf darüber hinaus unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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9.4. Unsere Leistungen und Werke dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung (und des Urhebers, falls es sich um Leistungen bzw Werke Dritter handelt) nicht verändert, weiterentwickelt oder an Dritte übertragen werden.
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9.5. Wir sind berechtigt, auf allen für den Vertragspartner erstellten Leistungen, wie insbesondere auf von uns gestalteten Websites oder Werbemitteln, auf uns als Urheber hinzuweisen und unser Logo anzubringen. Der Vertragspartner hat hierfür keinen Entgeltanspruch. Weiters sind wir berechtigt, auf unserer Website sowie auf unseren Werbemitteln auf die Vertragsbeziehung mit dem Vertragspartner oder auf den Auftrag von Vertragspartner hinzuweisen, dies auch unter Anführung des Logos des Vertragspartners.
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9.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Nutzung unserer Leistungen unzulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
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10. Installation, Schulung
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10.1. Die Installation unserer Leistungen, wie zB die Einspielung der von uns entwickelten Websites auf von Dritten gehostete Speicherplätze (Webspace), gehört nicht zum Leistungsumfang. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung installieren wir die Websites beim Vertragspartner oder bei dritten Hostprovidern. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die hierfür erforderliche Soft- und Hardware vorhanden ist.
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10.2. Schulungen gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung schulen wir den Vertragspartner oder dessen Mitarbeiter im Umgang mit den von uns erstellten Leistungen ein. Wir haften nicht für Probleme im Umgang, die durch mangelhafte Ausbildung der nutzenden Personen verursacht werden.
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11. Abnahme
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11.1. Der Vertragspartner hat bei uns bestellte Waren (zB Drucksorten) mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Aufforderung abzunehmen.
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11.2. Elektronische Leistungen, wie zB von uns entwickelte Websites, gelten als betriebsbereit und abgenommen, wenn sie dem Vertragspartner elektronisch (zB auf CD-ROM oder mittels .ftp) zur Verfügung oder online gestellt worden sind und nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich begründete Einwendungen erhoben werden.
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11.3. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Leistungen an Fremdsoftware anzupassen oder sie in diese zu integrieren, es sei denn dies wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Dies gilt auch für Änderungen der Soft- oder Hardware nach Installation.
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11.4. Nach Abnahme sind wir nicht verpflichtet, die für unsere Leistungen verwendeten Daten oder unsere elektronischen Leistungen zu sichern.
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12. Leistungsfristen und Liefertermine
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12.1. Unsere Angaben über Liefertermine bzw. Leistungserbringungstermine sind unverbindlich, sofern nicht deren Einhaltung ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Falls von uns ausdrücklich schriftlich zugesagte Termine (unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen) nicht eingehalten werden, ist der Vertragspartner erst nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen, mindestens 14-tägigen, Frist berechtigt, von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Eine solche Frist beginnt mit Eingang des Mahnschreibens bei uns.
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12.2. Jede vom Vertragspartner gewünschte zusätzliche Leistung und jeder Änderungswunsch hat eine Änderung des ursprünglichen Termins zur Folge.
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12.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die von uns zu vertreten sind, werden die ursprünglichen Termine und Fristen, auch wenn diese als verbindlich zugesagt wurden, entsprechend hinausgeschoben. Etwaige durch die Verzögerungen auftretenden Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen, wenn die Umstände, die Verzögerungen bewirkt haben, nicht von uns zu vertreten sind.
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12.4. Bei unabwendbaren sowie unvorhersehbaren Ereignissen, Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen und Aussperrungen in unserem Unternehmen oder in den Betrieben eines im Rahmen des Auftrags beigezogenen Dritten, im Kriegsfall oder im Fall behördlicher Verfügung sowie in allen Fällen höherer Gewalt werden Leistungsfristen und Liefertermine für die Dauer der Störung und der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen; jedes dieser Ereignisse berechtigt uns auch, ohne gegenüber unserem Vertragspartner (schaden)ersatzpflichtig zu werden, vom Vertrag zurückzutreten.
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13. Zahlung
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13.1. Grundsätzlich sind Zahlungen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei in Barem oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto zu leisten. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Wenn wir eine Anzahlung und/oder eine Bankgarantie verlangen, sind wir erst nach deren Erhalt zur Leistung verpflichtet.
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13.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe jedenfalls jedoch Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
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13.3. Solange der Vertragspartner auch nur mit einer Verpflichtung in Verzug ist, sind wir dazu berechtigt, jegliche Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner einzustellen. Im Verzugsfall sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der Waren und Leistungen auf Kosten des Vertragspartners zu begehren. Weiters sind wir berechtigt, sämtliche für den Vertragspartner erbrachten Leistungen abzurechnen und fällig zu stellen.
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13.4 Ist der Vertragspartner auch nur mit einer Zahlung in Verzug, werden Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Spesen, hierauf zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld verrechnet; allfällige Zahlungswidmungen sind unbeachtlich.
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13.5. Schecks werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und lediglich zahlungshalber angenommen; hieraus uns entstehende Unkosten sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach deren Bekanntgabe, vom Vertragspartner in Barem auszugleichen. Wechsel werden keinesfalls angenommen.
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14. Teilrechnungen
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14.1 Wir sind berechtigt, nach Maßgabe des Fortschritts der Leistungsausführung Teilrechnungen zu legen. Dies gilt auch für den Fall von Verzögerungen in der Leistungsausführung.
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14.2. Falls uns nach Vertragsabschluss Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt werden, sind wir berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die Fortführung der Leistungserbringung von der Erbringung entsprechender Sicherheiten durch den Vertragspartner abhängig zu machen.
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15. Aufrechnung / Forderungsabtretung
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15.1. Die Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners mit Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung gerichtlich festgestellt oder vonuns anerkannt worden ist.
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15.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
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16. Datenschutz, Zustimmung zu Werbesendungen
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Bei Aufnahme eines Auftrags bzw eines Anbotes werden persönliche Daten unserer Vertragspartner, wie Titel, Vor- und Nachname (gegebenenfalls auch Firmenname), Adresse, Kontaktinformationen (insbesondere Telefonnummer und e-Mail-Adresse) ermittelt und verarbeitet. Hiermit erklärt sich unser Vertragspartner ausdrücklich einverstanden. Unser Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir diese Daten zur Abwicklung der Bestellung, Verrechnung und Lieferung der Waren sowie zur Vereinfachung künftiger Bestellungen ebenso wie zur Werbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erheben, verwenden, verarbeiten und speichern. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden (und zwar an TREIBENREIFCOM, Praterstrasse 66/5, A-1020 Wien, e-Mail office@treibenreif.com).
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17. Gewährleistung
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17.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
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17.2. Bei berechtigter Mängelrüge hat unser Vertragspartner, gemäß unserer Wahl, Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder, nach erfolgter Retournierung der gelieferten Ware, auf kostenlose Ersatzlieferung. Sind sowohl die Verbesserung als auch die Ersatzlieferung unmöglich, schlagen sie fehl oder sind sie für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat unser Vertragspartner, gemäß unserer Wahl, Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung des Vertrages. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.
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17.3. Handelsübliche oder geringe produktionstechnisch bedingte Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Breite und Gewicht sowie der Ausrüstung und des Designs berechtigen nicht zur Mängelrüge.
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17.4. Unsere Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel nicht unverzüglich nach Leistung bzw Lieferung/Übergabe der Ware, ein versteckter Mangel nicht sofort mit Erkennbarkeit für den Vertragspartner uns gegenüber schriftlich unter Angabe des Mangels gerügt wurde. Der Vertragspartner ist des Weiteren verpflichtet, uns auch sonstige Beanstandungen ehestmöglich nach Leistung bzw Lieferung/Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Ware jedenfalls genehmigt ist. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, sind jegliche Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst und wegen Mangelschäden sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit ausgeschlossen.
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17.5. Für unsere Leistungen, wie zB von uns entwickelte Websites, entfällt jegliche Gewährleistung, wenn diese nachträglich durch den Vertragspartner oder einen Dritten verändert werden oder die elektronische Umgebung (Schnittstellen, Hard- oder Software sowie deren Komponenten) ungeeignet ist oder geändert wird.
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17.6. Falls eine Website auf einem unserer Server gehostet wird, bieten wir eine mittlere Verfügbarkeit der Systeme (Webserver, Mailserver) von 99% im Kalenderjahr in der Zeit von 0 bis 24 Uhr, wobei Fälle höherer Gewalt iSd Punktes 12.4. sowie von Dritten verursachte Störungen (zB durch schädliche oder fehlerhafte Software, Denial-of-Service-Attacken etc) bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt werden.
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18. Schadenersatz
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18.1. Wir haften nur für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Personen- und Sachschäden, wobei der Geschädigte das Vorliegen der Fahrlässigkeit zu beweisen hat. Weitergehende Ansprüche gegen uns und unsere Besorgungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, entgangenem Gewinn und nicht eingetretener Ersparnis, Vermögensansprüche anderer Art sowie auch Ansprüche wegen von Dritten gegen den Vertragspartner erhobenen Ansprüche oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist (dh jedenfalls im Bereich der leichten Fahrlässigkeit und der sogenannten „schlichten" groben Fahrlässigkeit). Ebenso ist jede Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder schädliche Software Dritter (Viren, Trojaner etc) verursacht wird, ausgeschlossen.
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18.2. Bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches anstatt des Gewährleistungsanspruches hat unser Vertragspartner, gemäß unserer Wahl, vorerst nur Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung, oder, nach erfolgter Retournierung der gelieferten Ware, auf kostenlose Ersatzlieferung. Unser Vertragspartner kann Geldersatz nur dann verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind, fehlschlagen oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind.
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18.3. Die Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis unseres Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
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18.4. Unsere Haftung ist für den einzelnen Schadensfall mit der Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes, jedoch maximal mit dem Betrag von EUR 7.000,--, begrenzt.
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19. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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19.1. Die Anfechtung von Verträgen wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage und laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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19.2. Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Vertragsänderungen, Änderungen oder Ausschluss unserer AGB werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis.
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19.3. Alle unsere Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der kollisionsrechtlichen Normen; Erfüllungsort ist A-1020 Wien, Praterstrasse 66/5).
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19.4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Bestandteile davon unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw der jeweiligen Restbestimmung. Die unwirksame Bestimmung bzw der unwirksame Teil derselben wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Regelungszweck und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw des Teiles davon am nächsten kommt. Dies gilt auch für allfällige Punkte, welche nicht bereits durch die vorliegenden AGB geregelt sind.
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19.5. Für Unternehmer gilt: Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag bzw dem Nichtzustandekommen eines Vertrages oder diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien vereinbart.
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19.6. Diese AGB gelten ab 01.04.2010.
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agb schliessen